LKC TREUBEG mbH Transparenzbericht 2011

Nach § 55c WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse im Sinne von § 319a Absatz 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch durchführen, verpflichtet, einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Dieser Verpflichtung kommen wir mit dem hier als PDF herunterladbaren aktualisierten Transparenzbericht für das Jahr 2011 nach.