Tätigkeiten LKC Kindshofer
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf den Gebieten des Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrechts im gesamten Bundesgebiet. Ein Schwerpunkt ist die Unterstützung von Berufskollegen in unserem Tätigkeitskreis – absoluter Mandatsschutz ist selbstverständlich.
Steuerstrafrechtliche Präventionsberatung
Steuerstrafverfahren und deren unerwünschte Konsequenzen können durch eine Risikoanalyse vermieden werden. Unsere Präventionsberatung umfasst insbesondere:
• Risikomanagement vor und während steuerlicher Außenprüfungen
• Selbstanzeigeberatung
• Mandantenbetreuung auch im deutschsprachigen Ausland
Schutz und Beistand bei Fahndungsmaßnahmen
Der Verlauf und Ausgang eines Steuerstrafverfahrens werden maßgeblich durch die Fahndungseingriffe geprägt. Unsere aktive Mandantenbetreuung beinhaltet daher den umfassenden Schutz und Beistand bei
• Durchsuchungen bei Betroffenen und Dritten
• Beschlagnahmemaßnahmen
• Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen
• erlassenen Haftbefehlen
Verhandlungen mit Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung
Durch Verhandlungen mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzverwaltung kann das Steuerstrafverfahren bereits frühzeitig entschieden werden. Ziele dieser Verhandlungen sind:
• vorzeitige Verfahrenseinstellung
• Vermeidung einer belastenden Hauptverhandlung vor einem Strafgericht
• positive Indizwirkung für Sachverhalte im Besteuerungsverfahren
Bundesweite Strafverteidigung durch
• Interessenwahrnehmung der Betroffenen bei Staatsanwaltschaften
• Prozessvertretung vor Strafgerichten
Betreuung in Steuerkonflikten resultierend aus Steuerstrafverfahren
• Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
• Vertretung in Einspruchsverfahren
• Interessenwahrnehmung in vorläufigen Rechtsschutzverfahren, z. B.
Aussetzung der Vollziehung bzw. der Vollstreckung
• Vertretung vor allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Zoll- und Zollstrafverfahren
Unsere steuerstrafrechtliche Beratung erstreckt sich auch auf Zoll- und Zollstrafverfahren, bei denen wir vorrangig mittelständische Unternehmen und deren gesetzliche Vertreter außergerichtlich und gerichtlich betreuen und vertreten.
Wirtschaftsstrafrecht
Gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften vertreten wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich insbesondere bei
• Insolvenzdelikten
• Vorenthalten und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen
• Subventionsbetrug
• Schmiergeldproblematik
• Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz