Sonderprüfung
Zu den Kernkompetenzen von LKC zählen auch Sonderprüfungen, die in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Sie umfassen u.a. die Prüfung in betriebswirtschaftlicher, handels- oder steuerrechtlicher Hinsicht. Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten, bei denen die Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer gefordert ist. Auch in diesem Zusammenhang ist LKC für börsennotierte Aktiengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen regelmäßig tätig. Bei der Durchführung derartiger Sonderprüfungen fühlt sich LKC in besonderem Maße den Werten Integrität, Vertrauen und Unabhängigkeit verpflichtet. LKC ist in der Lage in kürzester Zeit hochkarätig besetzte Prüfer-Teams zusammenzustellen; diese Teams werden durch renommierte Branchen-Spezialisten verstärkt. Auf Wunsch können Referenzen zur Verfügung gestellt werden.
- Aktienrechtliche Sonderprüfungen
- Due Diligence (rechtliche, finanzielle und bilanzielle Prüfung)
- Gründungs-/Umwandlungsprüfungen
- Sonderbilanzen in Umwandlungsfällen
- Prüfungen nach Makler- und Bauträger-Verordnung
- Prospektprüfungen
- Sanierungskonzepte
- Unternehmensbewertung
- Interne Revision
- Verrechnungspreise im Konzern
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Unterschlagungsprüfungen
- Sonderprüfungen einzelner Bereiche (Kontrollsysteme, Außenstände, Vorräte)
- Durchführung von „Peer-Reviews" gemäß § 57a Abs. 3 WPO
- Controlling
- Prüfung der Zahlungsunfähigkeit / der Überschuldung
- Risikomanagement
- Legal Opinion, insbesondere Solvency Opinion